Die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen erfolgt durch die Bewohnervertretung. Ihre Mitglieder werden alle 2 Jahre von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt.
Die Mitwirkung bezieht sich u.a. auf die Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebes, auf die Maßnahmen der Qualitätssicherung und auf die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, wie z.B.
- Aufstellung oder Änderung der Einrichtungsverträge
- Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
- Änderungen der Einrichtungsentgelte
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- Alltags- und Freizeitgestaltung
- u.a. (gemäß § 30 Heimmitwirkungsverordnung)